Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ver­mit­tlungs­be­din­gun­gen 
Die Fir­ma Super­horse stellt Kon­tak­te zwis­chen Pfer­deeigen­tümern (Verkäufern) und Kaufin­ter­essen­ten her und ver­mit­telt die Möglichkeit zum Abschluss von Pfer­dekaufverträ­gen. In der Regel wird Super­horse dabei im Auf­trag des Verkäufers tätig, der auch die Ver­mit­tlung­spro­vi­sion trägt. In Spezialfällen sind abwe­ichende Indi­vid­u­alvere­in­barun­gen möglich.
Die Leis­tung der Fir­ma Super­horse beste­ht im Nach­weis ein­er Ver­tragsab­schlussmöglichkeit bzw. in der Ver­mit­tlung eines Kaufver­tragsab­schlusses. Die Fir­ma Super­horse wird in keinem Fall selb­st Partei des Kaufver­trags. Die Fir­ma Super­horse ist nicht zu eige­nen Nach­forschun­gen über Pferd, Verkäufer oder Kaufin­ter­essent verpflichtet. Sie gibt kein­er­lei eigene Zusicherun­gen, Garantien oder Eigen­schafts­beschrei­bun­gen, son­dern gibt nur — nicht auf Richtigkeit über­prüfte — Infor­ma­tio­nen der Kaufver­tragsparteien weit­er, für deren Richtigkeit Fir­ma Super­horse deshalb nur im Fall von Vor­satz oder grober Fahrläs­sigkeit haftet. Der Kaufin­ter­essent hat alle Angaben über das Pferd und den Verkäufer vor Ver­tragss­chluss selb­st zu prüfen. Fir­ma Super­horse übern­immt keine Gewähr für die Sol­venz des Kaufin­ter­essen­ten. Sie trägt nicht das Risiko der tat­säch­lichen und endgülti­gen Durch­führung des Kaufver­trags und ist ins­beson­dere nicht zur Rück­zahlung von Pro­vi­sio­nen und/oder Aus­la­gen­er­stat­tung verpflichtet, falls der Kaufver­trag wider­rufen, ange­focht­en oder aus son­sti­gen Grün­den rück­abgewick­elt wird.
Die Fir­ma Super­horse emp­fiehlt den Kaufver­tragsparteien, einen qual­i­fizierten Tier­arzt mit ein­er Ankau­fun­ter­suchung zu beauf­tra­gen und sich bei der Aus­gestal­tung des Ver­trags durch Recht­san­wälte berat­en zu lassen.
Auf aus­drück­lichen Wun­sch des Verkäufers oder des Käufers übern­immt Super­horse auch zusät­zliche Auf­gaben gegen geson­dertes Hon­o­rar, etwa die Organ­i­sa­tion des Trans­portes oder Ver­mark­tungs-Ser­vices (Gestal­tung von Anzeigen und Prospek­ten, Ver­mit­tlung von Turnier­auftrit­ten etc.).
Fir­ma Super­horse wird in der Regel nur auf Grund­lage von schriftlichen Aufträ­gen des Verkäufers und des Kaufin­ter­essen­ten tätig. Pfer­deeigen­tümer, die die Fir­ma Super­horse mit der Suche nach Kaufin­ter­essen­ten beauf­tra­gen möcht­en, erhal­ten das Auf­trags­for­mu­lar auf Anfrage.

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